Elektrogesetz: 10 Jahre Rückgabepflicht

26. April 2016

Juristisch gesehen gehört das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder Elektrogesetz, zum Abfallrecht. Das Elektrogesetz betrifft

Das Elektrogesetz betrifft auch Elektrofachkräfte

Nicht nur Abfallbeauftragte von Unternehmen und Entsorger müssen sich mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Auch Elektrofachbetriebe und Elektrofachkräfte sind betroffen. Denn sie können mit der Identifikation der relevanten Elektroaltgeräte zu tun haben und müssen dabei die Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

In Anlage 6 zu § 23 Absatz 1 ElektroG heißt es „Die Prüfung und Bewertung ist durch eine Elektrofachkraft oder durch eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage durchzuführen“. Bei der Prüfung geht es um die Funktionsfähigkeit zur Unterscheidung, ob es sich um gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte oder um echte Elektro- und Elektronik-Altgeräte handelt. Bei der Bewertung soll das Vorhandensein umwelt- und gesundheitsgefährlicher Stoffe untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen und Bewertungen müssen von der Elektrofachkraft dokumentiert werden.

Novellierung 2015: Neue Rücknahmepflichten für den Handel

Mit der Novellierung des Elektrogesetzes im Herbst 2015 wurde nicht nur der Elektrohandel stärker in die Pflicht genommen. Auch der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde stufenweise erweitert. Hinzugekommen sind Photovoltaikmodule (einige Modelle wie Solar- Ladegeräte waren bereits vorher betroffen) und Leuchten aus privaten Haushalten. Die Hersteller von Photovoltaikmodulen mussten bis zum 1. Februar 2016 registriert sein. Das gleiche gilt für die Hersteller von Leuchten. Hintergrund der Novellierung vom letzten Jahr ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19, der sogenannten WEEE-II-Richtlinie. WEEE steht für: Waste Electrical and Electronic Equipment.

In gut zwei Jahren, zum 15. August 2018, werden alle elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes fallen. Es sei denn, ein bestimmter Gerätetyp ist im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen (sog. Catch-all-Regelung).

Abb. 1: Elektroschrott nach der Sortierung (Bildquelle: Reimphoto/iStock/Thinkstock)

Elektroschrott nach der Sortierung

Kritik von Umweltschützern

Kritik zum „Geburtstag“ des Elektrogesetzes kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Das Elektrogesetz gäbe keinen Anreiz, Abfälle zu vermeiden und setze dem Trend zu immer kurzlebigeren und schwerer zu reparierenden Geräten ****** entgegen. Das Elektrogesetz ist nach Ansicht der DUH nicht geeignet, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Konkret nennen die Umweltschützer folgende Kritikpunkte: